Ab- und Ausleitungsverfahren
Ab- und ausleitende Therapieverfahren dienen der Entgiftung und Entschlackung des Körpers, seiner Reinigung von Stoffwechselendprodukten oder Toxinen (Giftstoffen). Die Annahme, schädliche Stoffe aus dem Körper auszuleiten und damit Krankheiten vorzubeugen zu können, ist uralt.
Im Mittelalter stellte schon der legendäre Arzt und Philosoph Paracelsus (Philippus Theophrastus Bombastus von Hohenheim, 1493-1541) fest: "Wo die Natur einen Schmerz erzeugt, dort will sie schädliche Stoffe ausleeren. Und wo sie dies nicht selbst fertig bringt, dort mach' ein Loch in die Haut und lasse die schädlichen Stoffe heraus".
Heute werden die verschiedenen Methoden zur Ab- und Ausleitung auch als „Aschnerverfahren“ bezeichnet. Diese wurden benannt nach dem Wiener Gynäkologen Bernhard Aschner (1889 – 1960). Als ausleitend (externe Aschnerverfahren) werden alle Verfahren bezeichnet, die durch Schaffung einer künstlichen „Öffnung“ dem Körper helfen, schädliche Stoffe nach außen zu bringen. Ableitend (interne Aschnerverfahren) wirken diejenigen Verfahren, die nicht richtig verteilte oder gestaute „Körpersäfte“ umverteilen und wieder in seinen angemessenen Fluss bringen.
Die Aus- und Ableitung erfolgt grundsätzlich über die Haut, über den Darm, über Leber und Galle, über die Nieren und das Lymphsystem.
Zu den allgemein positiven Wirkungen der Verfahren zählen beispielsweise:
- Unterstützung und Entlastung des Stoffwechsels
- Steigerung von Ausscheidungs- und Entgiftungsprozessen
- Regulierung von Schmerzzuständen, psychosomatischen und psychischen Belastungen
- Reinigung von Blut, Lymphe und allen umgebenden Geweben
- Stärkung und Harmonisierung des Immunsystems
- Aufbau ganzheitlicher Vitalität
Weitere Informationen erhalten Sie in meiner Praxis. Bitte vereinbaren Sie einen Behandlungstermin.
Hinweis: Die Ab- und Ausleitungsverfahren werden, wie viele andere Verfahren auch, von der Schulmedizin nicht anerkannt. Zum allgemeinen medizinischen Standard gehören diese nicht, wie die Meinung vieler Kritiker ist. Ausreichend wissenschaftliche Beweise seien noch nicht erbracht worden und damit die Wirksamkeit nicht hinreichend gesichert und anerkannt.